Die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer IX. dieser Mietbedingungen sind abschließend, so dass Ziffer XIV. der Allgemeinen Mietbedingungen von CBB auf die Vermietung von Raumsystemen keine Anwendung mehr findet:
Für die Verjährung der Ansprüche von CBB gegen den Mieter sowie von Ansprüchen des Mieters gegen CBB gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern ein Schadensfall polizeilich aufgenommen wurde (vgl. Ziffer VII. 7.
der Allgemeinen Mietbedingungen.), werden Schadensersatzansprüche von CBB gegen den Mieter erst fällig,
wenn CBB Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakten einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens
sechs Monate nach Rückgabe des Mietgegenstandes. Im Falle der Akteneinsicht wird CBB den Mieter unverzüglich über den Zeitpunkt der Akteneinsicht informieren
Sonder-Mietbedingungen von CBB für Raumsysteme - Stand: 01/2015
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